Coronamaßnahmen für das Kärnten Läuft Wochenende

Trotz der Coronamaßnahmen möchten wir unseren LäuferInnen bei der Jubiläumsausgabe von Kärnten Läuft den gewohnten Laufspaß bieten. Wir bitten euch folgende Maßnahmen zu beachten:

Bei allen Kärnten Läuft Bewerben und am kompletten Kärnten Läuft Veranstaltungsgelände gilt die 3-G-Regel. Als Nachweis akzeptieren wir eine Corona Schutzimpfung laut Gültigkeitskriterien des Sozialministeriums, einen 48 Stunden gültigen Antigentest oder eine Bestätigung über eine Genesung. Im Sinne aller TeilehmerInnen und BesucherInnen akzeptieren wir keinen Selbsttest.

Für alle TeilnehmerInnen von Kärnten Läuft kontrollieren wir den 3-G Nachweis bei der Startnummerabholung. Werden Startnummern für andere Personen abgeholt, muss die abholende Person für alle anderen Personen einen gültigen Nachweis vorweisen. Der Test muss zum Zeitpunkt des jeweiligen Bewerbsstarts noch gültig sein. Ohne Nachweis werden keine Startnummern ausgegeben!!

Für alle BesucherInnen und Begleitpersonen im Wörthersee Stadion sowie im Start- und Zielbereich gilt auch die 3-G Regel. Zusätzlich ist hier eine Registrierung mit Erfassung der Kontaktdaten mittels QR-Code notwendig.

Die Testpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.

Wir behalten uns vor, sollten sich die Vorgaben zu den Coronamaßnahmen ändern, entsprechend zu reagieren. Wir halten unsere TeilnehmerInnen natürlich hierzu immer am Laufenden!

Wir freuen uns auf Euch!

Aktuelle Beiträge
Kategorien
© 2024 Kärnten Läuft - ein Produkt der MJK Sportmarketing GmbH
Cookie Consent mit Real Cookie Banner